Häufige Fragen

Was Sie zur Reform wissen sollten.

Was ist das Altersvorsorgedepot (AVD)?
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Das Altersvorsorgedepot ist ein ab 01.01.2027 staatlich gefördertes Anlagedepot für die private Altersvorsorge. Es löst die klassische Riester-Logik für Neuabschlüsse ab und erlaubt erstmals ETFs, Fonds und ausgewählte Wertpapiere innerhalb eines geförderten Vorsorgevertrags.
Wer ist ab 2027 förderberechtigt?
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Pflichtversicherte der gesetzlichen Rentenversicherung, Beamte, Richter, Soldaten, rentenversicherungspflichtige Selbständige sowie neu auch Freiberufler, Unternehmer ohne RV-Pflicht und sonstige Selbständige. Mittelbar förderberechtigte Ehegatten bleiben erhalten.
Wie hoch ist die Grundzulage?
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Maximal 540 € pro Jahr. Die ersten 360 € Eigenbeitrag werden mit 50 % gefördert (max. 180 €), weitere Beiträge bis 1.800 € mit 25 % (max. 360 €). Die Förderung ist damit erstmals beitragsproportional ausgestaltet.
Wie hoch ist die Kinderzulage?
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Bis zu 300 € pro Jahr und kindergeldberechtigtem Kind. Voraussetzung ist ein entsprechender Eigenbeitrag.
Gibt es Boni für junge Sparer oder Geringverdiener?
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Ja. Einmaliger Berufseinsteigerbonus von 200 € bei Vertragsabschluss vor dem 25. Lebensjahr und jährlicher Geringverdienerbonus von 175 € bei Bruttoeinkommen unter 26.250 € und mindestens 120 € Eigenbeitrag.
Wie hoch ist der steuerliche Sonderausgabenabzug?
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Bis zu 1.800 € pro Jahr inklusive Zulagen. Das Finanzamt führt automatisch eine Günstigerprüfung durch und gewährt den höheren Wert aus Zulagen oder Steuerersparnis.
Welche Anlagen sind im Altersvorsorgedepot zulässig?
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ETFs, Investmentfonds, Geldmarktfonds, EU-Staatsanleihen sowie bestimmte Kommunal- und Länderanleihen. Nicht zulässig sind Einzelaktien, Kryptowährungen, Hebelprodukte und Hochrisikofonds (SRRI 6–7).
Was ist das Standarddepot mit 1 %-Kostendeckel?
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Ein öffentlich reguliertes Vergleichsprodukt mit gesetzlich begrenzten Effektivkosten von maximal 1,0 % p. a. Es dient als Preisanker für den Markt, ist aber kein automatisch bestes Produkt — Anlagekonzept, Beratung und Flexibilität bleiben entscheidend.
Welche Auszahlungsformen sind möglich?
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Lebenslange Rente, Zeitrente, Auszahlplan oder Kombinationen. Der Auszahlungsbeginn liegt zwischen 65 und 70 Jahren. Eine Teilkapitalauszahlung von bis zu 30 % ist möglich.
Was passiert mit meinem bestehenden Riester-Vertrag?
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Altverträge genießen vollständigen Bestandsschutz. Zulagen und Steuervorteile bleiben erhalten. Sie können den Vertrag weiter besparen, beitragsfrei stellen oder bei Zertifizierung in das neue System übertragen.
Kann ich einen Riester-Vertrag förderunschädlich wechseln?
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Ja, bei vollständiger Kapitalübertragung in ein zertifiziertes neues Produkt ohne Barauszahlung. Die Wechselgebühr beträgt in den ersten 5 Jahren maximal 150 €, danach ist der Wechsel kostenfrei. Eine Zustimmung des alten Anbieters ist nicht erforderlich.
Wie viele Verträge sind möglich?
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Bis zu zwei parallele Verträge — beispielsweise ein Altersvorsorgedepot kombiniert mit einem Garantieprodukt. Die Förderung ist insgesamt gedeckelt.
Wie hoch ist der maximale Eigenbeitrag?
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Maximal zulässig sind 6.840 € pro Jahr und Vertrag. Förderfähig sind jedoch nur die ersten 1.800 € Eigenbeitrag.
Wie werden Auszahlungen besteuert?
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Nachgelagert mit dem persönlichen Einkommensteuersatz — nicht mit Abgeltungsteuer. In der Ansparphase sind Dividenden, Kursgewinne und Umschichtungen innerhalb des geförderten Vertrags steuerfrei.