Häufige Fragen
Was Sie zur Reform wissen sollten.
- Was ist das Altersvorsorgedepot (AVD)? +
- Das Altersvorsorgedepot ist ein ab 01.01.2027 staatlich gefördertes Anlagedepot für die private Altersvorsorge. Es löst die klassische Riester-Logik für Neuabschlüsse ab und erlaubt erstmals ETFs, Fonds und ausgewählte Wertpapiere innerhalb eines geförderten Vorsorgevertrags.
- Wer ist ab 2027 förderberechtigt? +
- Pflichtversicherte der gesetzlichen Rentenversicherung, Beamte, Richter, Soldaten, rentenversicherungspflichtige Selbständige sowie neu auch Freiberufler, Unternehmer ohne RV-Pflicht und sonstige Selbständige. Mittelbar förderberechtigte Ehegatten bleiben erhalten.
- Wie hoch ist die Grundzulage? +
- Maximal 540 € pro Jahr. Die ersten 360 € Eigenbeitrag werden mit 50 % gefördert (max. 180 €), weitere Beiträge bis 1.800 € mit 25 % (max. 360 €). Die Förderung ist damit erstmals beitragsproportional ausgestaltet.
- Wie hoch ist die Kinderzulage? +
- Bis zu 300 € pro Jahr und kindergeldberechtigtem Kind. Voraussetzung ist ein entsprechender Eigenbeitrag.
- Gibt es Boni für junge Sparer oder Geringverdiener? +
- Ja. Einmaliger Berufseinsteigerbonus von 200 € bei Vertragsabschluss vor dem 25. Lebensjahr und jährlicher Geringverdienerbonus von 175 € bei Bruttoeinkommen unter 26.250 € und mindestens 120 € Eigenbeitrag.
- Wie hoch ist der steuerliche Sonderausgabenabzug? +
- Bis zu 1.800 € pro Jahr inklusive Zulagen. Das Finanzamt führt automatisch eine Günstigerprüfung durch und gewährt den höheren Wert aus Zulagen oder Steuerersparnis.
- Welche Anlagen sind im Altersvorsorgedepot zulässig? +
- ETFs, Investmentfonds, Geldmarktfonds, EU-Staatsanleihen sowie bestimmte Kommunal- und Länderanleihen. Nicht zulässig sind Einzelaktien, Kryptowährungen, Hebelprodukte und Hochrisikofonds (SRRI 6–7).
- Was ist das Standarddepot mit 1 %-Kostendeckel? +
- Ein öffentlich reguliertes Vergleichsprodukt mit gesetzlich begrenzten Effektivkosten von maximal 1,0 % p. a. Es dient als Preisanker für den Markt, ist aber kein automatisch bestes Produkt — Anlagekonzept, Beratung und Flexibilität bleiben entscheidend.
- Welche Auszahlungsformen sind möglich? +
- Lebenslange Rente, Zeitrente, Auszahlplan oder Kombinationen. Der Auszahlungsbeginn liegt zwischen 65 und 70 Jahren. Eine Teilkapitalauszahlung von bis zu 30 % ist möglich.
- Was passiert mit meinem bestehenden Riester-Vertrag? +
- Altverträge genießen vollständigen Bestandsschutz. Zulagen und Steuervorteile bleiben erhalten. Sie können den Vertrag weiter besparen, beitragsfrei stellen oder bei Zertifizierung in das neue System übertragen.
- Kann ich einen Riester-Vertrag förderunschädlich wechseln? +
- Ja, bei vollständiger Kapitalübertragung in ein zertifiziertes neues Produkt ohne Barauszahlung. Die Wechselgebühr beträgt in den ersten 5 Jahren maximal 150 €, danach ist der Wechsel kostenfrei. Eine Zustimmung des alten Anbieters ist nicht erforderlich.
- Wie viele Verträge sind möglich? +
- Bis zu zwei parallele Verträge — beispielsweise ein Altersvorsorgedepot kombiniert mit einem Garantieprodukt. Die Förderung ist insgesamt gedeckelt.
- Wie hoch ist der maximale Eigenbeitrag? +
- Maximal zulässig sind 6.840 € pro Jahr und Vertrag. Förderfähig sind jedoch nur die ersten 1.800 € Eigenbeitrag.
- Wie werden Auszahlungen besteuert? +
- Nachgelagert mit dem persönlichen Einkommensteuersatz — nicht mit Abgeltungsteuer. In der Ansparphase sind Dividenden, Kursgewinne und Umschichtungen innerhalb des geförderten Vertrags steuerfrei.
