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Häufige Fragen

Was Sie zur Reform wissen sollten.

Fragen und Antworten

Was ist das Altersvorsorgedepot (AVD)?
Das Altersvorsorgedepot ist ein ab 01.01.2027 staatlich gefördertes Anlagedepot für die private Altersvorsorge. Es löst die klassische Riester-Logik für Neuabschlüsse ab und erlaubt erstmals ETFs, Fonds und ausgewählte Wertpapiere innerhalb eines geförderten Vorsorgevertrags.
Wer ist ab 2027 förderberechtigt?
Pflichtversicherte der gesetzlichen Rentenversicherung, Beamte, Richter, Soldaten, rentenversicherungspflichtige Selbständige sowie neu auch Freiberufler, Unternehmer ohne RV-Pflicht und sonstige Selbständige. Mittelbar förderberechtigte Ehegatten bleiben erhalten.
Wie hoch ist die Grundzulage?
Maximal 540 € pro Jahr. Die ersten 360 € Eigenbeitrag werden mit 50 % gefördert (max. 180 €), weitere Beiträge bis 1.800 € mit 25 % (max. 360 €). Die Förderung ist damit erstmals beitragsproportional ausgestaltet.
Wie hoch ist die Kinderzulage?
Bis zu 300 € pro Jahr und kindergeldberechtigtem Kind. Voraussetzung ist ein entsprechender Eigenbeitrag.
Gibt es Boni für junge Sparer oder Ehepartner?
Ja. Einmaliger Berufseinsteigerbonus von 200 € bei Vertragsabschluss vor dem 25. Lebensjahr. Mittelbar zulageberechtigte Ehepartner erhalten eine Grundzulage von höchstens 175 € pro Jahr. Einen einkommensabhängigen Geringverdienerbonus sieht das verkündete Gesetz (BGBl. 2026 I Nr. 156) nicht vor.
Wie hoch ist der steuerliche Sonderausgabenabzug?
Bis zu 1.800 € pro Jahr inklusive Zulagen. Das Finanzamt führt automatisch eine Günstigerprüfung durch und gewährt den höheren Wert aus Zulagen oder Steuerersparnis.
Welche Anlagen sind im Altersvorsorgedepot zulässig?
ETFs, Investmentfonds, Geldmarktfonds, EU-Staatsanleihen sowie bestimmte Kommunal- und Länderanleihen. Nicht zulässig sind Einzelaktien, Kryptowährungen, Hebelprodukte und Hochrisikofonds (SRRI 6–7).
Was ist das Standarddepot mit 1 %-Kostendeckel?
Ein öffentlich reguliertes Vergleichsprodukt mit gesetzlich begrenzten Effektivkosten von maximal 1,0 % p. a. Es dient als Preisanker für den Markt, ist aber kein automatisch bestes Produkt — Anlagekonzept, Beratung und Flexibilität bleiben entscheidend.
Welche Auszahlungsformen sind möglich?
Lebenslange Rente, Zeitrente, Auszahlplan oder Kombinationen. Der Auszahlungsbeginn liegt zwischen 65 und 70 Jahren. Eine Teilkapitalauszahlung von bis zu 30 % ist möglich.
Was passiert mit meinem bestehenden Riester-Vertrag?
Altverträge genießen vollständigen Bestandsschutz. Zulagen und Steuervorteile bleiben erhalten. Sie können den Vertrag weiter besparen, beitragsfrei stellen oder bei Zertifizierung in das neue System übertragen.
Kann ich einen Riester-Vertrag förderunschädlich wechseln?
Ja, bei vollständiger Kapitalübertragung in ein zertifiziertes neues Produkt ohne Barauszahlung. Die Wechselgebühr beträgt in den ersten 5 Jahren maximal 150 €, danach ist der Wechsel kostenfrei. Eine Zustimmung des alten Anbieters ist nicht erforderlich.
Wie viele Verträge sind möglich?
Bis zu zwei parallele Verträge — beispielsweise ein Altersvorsorgedepot kombiniert mit einem Garantieprodukt. Die Förderung ist insgesamt gedeckelt.
Wie hoch ist der maximale Eigenbeitrag?
Maximal zulässig sind 6.840 € pro Jahr und Vertrag. Förderfähig sind jedoch nur die ersten 1.800 € Eigenbeitrag.
Wie werden Auszahlungen besteuert?
Nachgelagert mit dem persönlichen Einkommensteuersatz — nicht mit Abgeltungsteuer. In der Ansparphase sind Dividenden, Kursgewinne und Umschichtungen innerhalb des geförderten Vertrags steuerfrei.

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