ETF (Exchange Traded Fund)
Börsengehandelte Indexfonds. Sehr niedrige Kosten (typ. 0,05 %–0,3 % p. a.), breite Streuung, hohe Transparenz. Ideal für langfristigen Vermögensaufbau.
Wissenshub · Riester 2.0
Die neue staatlich geförderte Altersvorsorge — Nachfolger der Riester-Rente.
Stand: Juli 2026 — wird laufend an den Gesetzgebungsprozess angepasst.
Sofortantwort
Das Altersvorsorgedepot ist die geplante neue staatlich geförderte Altersvorsorge in Deutschland. Es soll ab 2027 die bisherige Riester-Rente ablösen bzw. ergänzen und ermöglicht erstmals eine chancenorientierte Anlage in ETFs, Fonds oder anderen Kapitalanlagen mit staatlicher Förderung. Anders als bei der klassischen Riester-Rente entfällt die verpflichtende 100-%-Beitragsgarantie, wodurch höhere Renditechancen möglich werden.
Inhaltsverzeichnis
Das Altersvorsorgedepot ist die geplante neue Form der staatlich geförderten Altersvorsorge in Deutschland. Es soll die bisherige Riester-Rente modernisieren und den langfristigen Vermögensaufbau einfacher, flexibler und renditeorientierter gestalten.
Anders als bei klassischen Riester-Verträgen besteht künftig keine verpflichtende 100-prozentige Beitragsgarantie mehr. Dadurch können größere Teile des Vermögens in ETFs, Investmentfonds oder andere Kapitalanlagen investiert werden. Gleichzeitig bleiben die staatliche Förderung und die steuerlichen Vorteile erhalten.
Das Altersvorsorgedepot richtet sich an Arbeitnehmer, Beamte, Selbstständige, Freiberufler und weitere förderberechtigte Personengruppen und soll langfristig zu einem zentralen Baustein der privaten Altersvorsorge werden.
Seit ihrer Einführung 2002 stand die Riester-Rente immer wieder in der Kritik. Vier zentrale Probleme führten dazu, dass die Bundesregierung eine grundlegende Reform beschlossen hat:
Anbieter mussten zum Rentenbeginn mindestens die eingezahlten Beiträge garantieren. Das zwang sie zu sicherheitsorientierten, renditearmen Anlagen.
Durch die Garantien blieb kaum Spielraum für Aktieninvestments. Nach Kosten und Inflation entstand für viele Sparer real kaum ein Wertzuwachs.
Mindesteigenbeitrag, Zulagenantrag, Wohn-Riester, Zertifizierung — die Regeln waren für Verbraucher schwer zu durchschauen.
Nur rund 16 Mio. Verträge — Selbstständige, Freiberufler und viele Nichtpflichtversicherte waren bislang ausgeschlossen.
Das Altersvorsorgedepot beseitigt diese Schwachstellen: Die Beitragsgarantie entfällt (optional bleibt sie möglich), die Förderung wird radikal vereinfacht und beitragsproportional gestaltet, und der Kreis der Förderberechtigten wird deutlich erweitert. Ziel ist eine zeitgemäße, chancenorientierte Vorsorge, die auch Menschen ohne gesetzliche Rentenversicherung erreicht.
Nach aktuellem Stand ist der Start zum 1. Januar 2027 vorgesehen. Der Zeitplan bis dahin:
Die staatliche Förderung wird beitragsproportional gestaltet — keine komplizierten Formeln, keine einkommensabhängigen Mindestbeiträge:
| Förderung | Höhe | Bedingung |
|---|---|---|
| Sockelbeitrag | 120 € p. a. | Voraussetzung für jede Förderung (10 €/Monat) |
| Grundzulage Stufe 1 | 180 € p. a. | 50 % auf die ersten 360 € Eigenbeitrag |
| Grundzulage Stufe 2 | 360 € p. a. | 25 % auf 361–1.800 € Eigenbeitrag |
| Kinderzulage | 300 € pro Kind & Jahr | Für jedes kindergeldberechtigte Kind |
| Berufseinsteigerbonus | 200 € einmalig | Vertragsabschluss vor 25. Lebensjahr |
| Sonderausgabenabzug | bis 1.800 € + Zulagen | Automatische Günstigerprüfung |
Wer den maximalen Eigenbeitrag von 1.800 € pro Jahr einzahlt, erhält 540 € Grundzulage — eine Förderquote von 30 %. Aus 1.800 € eigener Sparleistung werden so 2.340 €, die für die Altersvorsorge investiert werden.
| Personengruppe | Förderberechtigt | Hinweis |
|---|---|---|
| Arbeitnehmer | ✓ | Klassischer Kernkreis der Förderung |
| Beamte | ✓ | Wie bisher unmittelbar förderberechtigt |
| Auszubildende | ✓ | Ideal in Kombination mit Berufseinsteigerbonus |
| Selbstständige | ✓ NEU | Alle Selbstständigen — nicht mehr auf Pflichtversicherte beschränkt |
| Freiberufler (Ärzte, Anwälte, …) | ✓ NEU | Mitglieder berufsständischer Versorgungswerke jetzt förderfähig |
| Eltern in Elternzeit | ✓ | Kinderzulage 300 € pro Kind |
| Bezieher ALG I / Krankengeld | ✓ | Weiterhin förderfähig |
| Studenten | je nach Status | Als Pflichtversicherte / bei Werkstudententätigkeit |
| Minijobber | bei Einzahlung in gRV | Bei Nichtbefreiung von der Rentenversicherungspflicht |
| Rentner | ✗ | Nach Rentenbeginn nicht mehr förderberechtigt |
Das Altersvorsorgedepot ist bewusst offen ausgestaltet. Sie können zwischen sieben Grundformen wählen — je nach Sicherheitsbedürfnis, Anlagehorizont und Renditewunsch.
Börsengehandelte Indexfonds. Sehr niedrige Kosten (typ. 0,05 %–0,3 % p. a.), breite Streuung, hohe Transparenz. Ideal für langfristigen Vermögensaufbau.
Klassiker im Welt-ETF-Segment. Rund 1.400 bis 4.000 Unternehmen weltweit — in einem einzigen Produkt investierbar.
Fondsmanager wählen Titel aktiv aus. Höhere Kosten (typ. 1,2 %–2 % p. a.), Chance auf Überrendite — aber auch das Risiko, den Markt zu unterschreiten.
Langfristige Sachwertanlagen wie Infrastruktur, Private Equity oder Immobilien. Erst mit dem Altersvorsorgedepot systematisch für Privatanleger zugänglich.
Klassische Rentenversicherung mit garantierter oder fondsgebundener Verzinsung. Höhere Sicherheit, dafür in der Regel geringere Renditechancen.
Kombinierte Anspar- und Darlehensform. Für Sparer mit späterem Immobilienbezug interessant, aber renditearm.
Vom Staat organisiertes Standardprodukt mit Kostendeckel von 1 % RIY. Dient als Preisanker für den Markt.
Bis zu 540 € Grundzulage plus 300 € Kinderzulage pro Kind — jährlich, direkt auf Ihr Depot. Familien mit zwei Kindern erhalten 1.140 € pro Jahr, ohne dass sich der Mindesteigenbeitrag erhöht.
Der Wegfall der 100-%-Beitragsgarantie erlaubt die vollständige Anlage in Aktien-ETFs. Historisch erwirtschafteten Aktienmärkte langfristig rund 6–7 % p. a. — deutlich mehr als klassische Garantieprodukte.
Während der gesamten Ansparzeit fallen keine Steuern auf Zinsen, Dividenden und Kursgewinne an. Das gesamte Kapital arbeitet ohne Steuerabzug für Sie — der Zinseszinseffekt wird maximal genutzt.
Wählen Sie zwischen Auszahlplan (bis mind. 85. Lebensjahr), lebenslanger Rente oder Kombination. Bis zu 30 % können als Einmalbetrag entnommen werden — z. B. für den Traum vom eigenen Garten oder eine größere Anschaffung.
Vor Rentenbeginn kann das Guthaben inklusive Zulagen auf den Ehe- oder Lebenspartner übertragen werden. Im Bezug läuft die Rente innerhalb der Rentengarantiezeit weiter an die Hinterbliebenen.
Investmentdepot, Versicherung, Bausparvertrag, öffentlicher Träger — plus die freie Wahl zwischen ETFs, aktiven Fonds, ELTIFs oder klassischen Garantieprodukten.
Ehrlich benannt — denn zu einer guten Entscheidung gehören beide Seiten:
Ohne verpflichtende Beitragsgarantie sind Verluste möglich. Wer 5 Jahre vor Rentenbeginn 100 % in Aktien anlegt, riskiert einen Kursrückgang zum ungünstigsten Zeitpunkt. Die Anlagestrategie sollte deshalb dem Anlagehorizont angepasst werden.
Aktien-ETFs können 30–50 % Buchwertverlust in Crash-Phasen aufweisen. Diese Schwankungen halten Sie nur mit langem Atem und disziplinierter Sparroutine aus.
Das Kapital ist bis zum 65. Lebensjahr grundsätzlich gebunden. Vorzeitige Entnahmen führen zum Verlust der Förderung — Zulagen und Steuervorteile müssen zurückgezahlt werden.
Ohne Sockelbeitrag von 120 € p. a. keine Zulagen. Wer die Beitragszahlung dauerhaft einstellt, verliert die volle Förderwirkung.
Kosten, Fondsauswahl und Auszahlungsoptionen unterscheiden sich erheblich zwischen den Anbietern. Ohne Vergleich riskieren Sie, deutlich Rendite zu verschenken.
| Kriterium | Riester (klassisch) | Altersvorsorgedepot |
|---|---|---|
| Beitragsgarantie | 100 % Pflicht | Optional (auch 0 % möglich) |
| Förderung | komplex, mit Mindesteigenbeitrag | einfach, beitragsproportional |
| Rendite (langfristig) | 1–3 % p. a. typ. | bis ~7 % p. a. bei Aktienanlage |
| ETF-Anlage | kaum möglich | vollumfänglich möglich |
| Kosten | häufig 2 %+ Effektivkosten | 0,3 %–1,85 % typ.; STD ≤ 1 % |
| Flexibilität | gering (Zertifizierung) | hoch (mehrere Anlageformen) |
| Vererbung | eingeschränkt | flexibel, mit/ohne Zulagenabzug |
| Auszahlung | meist lebenslange Rente | Auszahlplan, Rente oder Kombination + 30 % Einmalbetrag |
| Steuern | nachgelagert | nachgelagert |
| Förderberechtigte | Pflichtversicherte, Beamte | + alle Selbstständigen, Freiberufler |
| Kriterium | Freier ETF-Sparplan | Altersvorsorgedepot |
|---|---|---|
| Staatliche Förderung | keine | bis 540 € + 300 € pro Kind + 200 € Bonus |
| Steuervorteil | Sparerpauschbetrag 1.000 € | Sonderausgabenabzug bis 1.800 €+Zulagen |
| Steuern in der Ansparphase | Vorabpauschale ab 2018 | keine — vollständig steuerfrei |
| Verfügbarkeit | jederzeit | erst ab 65. Lebensjahr |
| Kapitalbindung | keine | bis Rentenbeginn |
| Anlageuniversum | unbegrenzt | vom Anbieter definiert (i. d. R. breit) |
| Auszahlungsformen | frei | Auszahlplan, Rente, 30 % Einmalbetrag |
| Ideal für | Flexibilität, Zwischenziele | geförderten Vermögensaufbau |
| Kriterium | Private Rentenversicherung | Altersvorsorgedepot |
|---|---|---|
| Förderung | keine | Zulagen + Steuervorteil |
| Renditepotenzial | moderat | hoch (ETF-Anlage) |
| Kosten | häufig hoch (Abschluss + Verwaltung) | sehr variabel — ETF-Depots günstig |
| Auszahlung | lebenslange Rente | flexibel |
| Steuer im Bezug | Ertragsanteil | voll nachgelagert |
| Kriterium | Basisrente / Rürup | Altersvorsorgedepot |
|---|---|---|
| Zielgruppe | vor allem Selbstständige, Gutverdiener | alle förderberechtigten Sparer |
| Förderung | Steuervorteil in Ansparphase (bis ~28.000 € Beitrag) | Zulagen + Sonderausgabenabzug |
| Auszahlung | nur lebenslange Rente | Auszahlplan, Rente, 30 % Einmalbetrag |
| Kapitalabruf | nicht möglich | bis 30 % möglich |
| Vererbung | stark eingeschränkt | flexibel |
| Kriterium | bAV (z. B. Direktversicherung) | Altersvorsorgedepot |
|---|---|---|
| Träger | Arbeitgeber | Sie selbst |
| Förderung | Steuer- & SV-Ersparnis, ggf. AG-Zuschuss | Zulagen + Steuervorteil |
| Portabilität | eingeschränkt bei AG-Wechsel | vollständig portabel |
| Auszahlung | Rente oder Einmalzahlung, dann voll steuerpflichtig | flexibel, nachgelagert |
| Ideal wenn | AG bezuschusst großzügig | keine bAV verfügbar / zusätzlich |
Fünf typische Situationen — so wirkt die Förderung konkret:
Angestellter, 45.000 € Brutto, keine Kinder, spart 100 € monatlich.
Elternteil, 38 Jahre, spart 150 € monatlich, beide Kinder kindergeldberechtigt.
Amelie, junge Mutter eines Kindes, spart 30 € monatlich (Beispiel aus dem Guide).
55.000 € Brutto, keine Kinder, spart maximalen Eigenbeitrag von 150 € monatlich.
Freiberuflerin, erstmals förderberechtigt, spart 150 € monatlich, ein Kind.
Eigenbeitrag 150 € monatlich über 40 Jahre bei 6 % Ø-Wertentwicklung.
Modellrechnungen ohne Berücksichtigung von Kosten, Steuern in der Auszahlungsphase oder tatsächlichen Marktschwankungen. Keine Prognose oder Garantie.
Berechnen Sie in wenigen Sekunden, welche Zulagen, Boni und Steuervorteile Ihnen konkret zustehen — und wie viel jährlich tatsächlich in Ihr Depot fließt.
Schritt 2
bis 540 € · beitragsproportional
300 € je Kind
200 € einmalig
175 € bei Brutto < 26.250 €
bis 1.800 € absetzbar
nur falls Steuer > Zulagen
Gesamtvorteil pro Jahr
840 €
Förderquote auf Eigenbeitrag: 47 %
Hinweis: Beispielrechnung nach AVRG-Gesetzesstand. Keine Steuer- oder Anlageberatung. Exakte Förderung abhängig von individueller Situation, Anbieter und Zertifizierung.
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Das Altersvorsorgedepot ist die geplante neue staatlich geförderte Altersvorsorge in Deutschland. Es soll ab 2027 die bisherige Riester-Rente ablösen bzw. ergänzen und ermöglicht erstmals eine chancenorientierte Anlage in ETFs, Fonds oder anderen Kapitalanlagen mit staatlicher Förderung. Anders als bei der klassischen Riester-Rente entfällt die verpflichtende 100-%-Beitragsgarantie, wodurch höhere Renditechancen möglich werden.
Nach aktuellem Stand ist der Start zum 1. Januar 2027 vorgesehen. Der Bundestag hat die Reform am 27. März 2026 beschlossen. Bis zum Start entwickeln Versicherungen, Banken und Fondsgesellschaften konkrete Produkte.
Förderberechtigt sind unter anderem Arbeitnehmer, Auszubildende, Beamte, Elternzeit- und Krankengeldbezieher. Neu: Alle Selbstständigen sowie Mitglieder berufsständischer Versorgungswerke (Ärzte, Anwälte, Steuerberater, Architekten) sind erstmals unmittelbar förderfähig.
Die ersten 360 Euro Eigenbeitrag pro Jahr werden mit 50 Prozent gefördert (bis 180 Euro Zulage). Weitere Einzahlungen bis zum Höchstbeitrag von 1.800 Euro werden mit 25 Prozent gefördert. Wer 1.800 Euro einzahlt, erhält 540 Euro Grundzulage — insgesamt fließen 2.340 Euro in das Depot.
Für jedes kindergeldberechtigte Kind gibt es eine jährliche Kinderzulage von 300 Euro. Bereits ein Eigenbeitrag von 300 Euro pro Jahr reicht für die volle Kinderzulage — und dieser Mindesteigenbeitrag steigt nicht mit der Anzahl der Kinder.
Wer das Altersvorsorgedepot vor Vollendung des 25. Lebensjahres eröffnet, erhält einen einmaligen Bonus von 200 Euro, der direkt dem Depot gutgeschrieben wird.
Um überhaupt eine Förderung zu erhalten, ist ein jährlicher Sockelbeitrag von 120 Euro (10 Euro monatlich) erforderlich. Danach greifen die prozentualen Zulagen.
Das Finanzamt prüft automatisch, ob die erhaltenen Zulagen oder der Sonderausgabenabzug (bis 1.800 Euro plus Zulagen) für Sie günstiger sind. Ergibt der Steuervorteil einen höheren Betrag, erhalten Sie die Differenz über den Steuerbescheid zurück.
Das Altersvorsorgedepot kann als Investmentdepot (ETFs, aktive Fonds, ELTIFs), als Versicherungsvertrag, als Bausparvertrag oder über einen öffentlichen Träger geführt werden. Auch Modelle mit teilweiser oder vollständiger Garantie bleiben möglich.
Ja. Da die verpflichtende 100-%-Beitragsgarantie entfällt, können Sie im Rahmen eines Investmentdepots künftig breit gestreute Welt-ETFs wie den MSCI World, FTSE All-World oder MSCI ACWI besparen.
Ein European Long-Term Investment Fund ist ein langfristig ausgerichteter Fonds, der in illiquide Sachwerte wie Infrastruktur, Private Equity oder Immobilien investiert. Er soll im Altersvorsorgedepot als weitere Anlageform zulässig sein.
Für bestehende Riester-Verträge gilt umfassender Bestandsschutz. Sie können unverändert weitergeführt werden. Kündigen Sie nicht vorschnell — viele Verträge enthalten wertvolle Garantien und Förderansprüche.
Voraussichtlich ja. Riester-Sparer sollen künftig wählen können, ob sie ihren Vertrag fortführen, auf die neue Förderung umstellen oder das Kapital in ein Altersvorsorgedepot übertragen. Die genauen Rahmenbedingungen stehen noch nicht endgültig fest.
Das Vermögen wird als Sondervermögen bzw. innerhalb regulierter Versicherungs- oder Bausparverträge geführt und ist damit im Insolvenzfall des Anbieters geschützt. Kapitalmarktrisiken (Kursschwankungen) bleiben jedoch bestehen — es gibt keine verpflichtende Beitragsgarantie mehr.
Wie bei Riester soll das geförderte Altersvorsorgeguthaben in der Ansparphase weitgehend pfändungsgeschützt sein, solange es zweckgebunden für die Altersvorsorge verwendet wird.
Eine vorzeitige Kündigung ist grundsätzlich möglich, führt jedoch zum Verlust der staatlichen Förderung. Erhaltene Zulagen und Steuervorteile müssen zurückgezahlt werden. Deshalb sollte eine Auflösung nur in Ausnahmefällen erfolgen.
Ja, es sollen mehrere Depots parallel möglich sein. Die Förderhöchstgrenzen (Eigenbeitrag bis 1.800 Euro pro Jahr) gelten jedoch personenbezogen und werden zusammengerechnet.
Sie können zwischen einem Auszahlplan (mindestens bis zum 85. Lebensjahr) und einer lebenslangen Rentenzahlung wählen — oder beides kombinieren. Zusätzlich können zu Beginn bis zu 30 Prozent des Kapitals als Einmalbetrag entnommen werden.
Der Wechsel in die Auszahlphase ist grundsätzlich zwischen dem 65. und 70. Lebensjahr möglich, in bestimmten Fällen auch früher.
Ja. Vor Rentenbeginn kann das Guthaben inklusive Zulagen auf den Ehe- oder Lebenspartner übertragen werden. An andere Angehörige ist eine Vererbung ebenfalls möglich — dann werden die Zulagen jedoch abgezogen. Im laufenden Bezug wird die Rente innerhalb der vereinbarten Rentengarantiezeit weiter ausgezahlt.
In der Ansparphase bleiben Kapitalerträge steuerfrei und werden vollständig weiter investiert. Erst im Rentenalter werden die Auszahlungen mit dem dann geltenden persönlichen Einkommensteuersatz besteuert (nachgelagerte Besteuerung).
Nachgelagerte Besteuerung bedeutet: Während des Sparens fallen keine Steuern auf Zinsen, Dividenden oder Kursgewinne an. Erst die Rente wird versteuert — meist zu einem niedrigeren Steuersatz als im Berufsleben.
Für die meisten langfristig orientierten Sparer voraussichtlich ja: höhere Renditechancen, einfachere Förderung, mehr Flexibilität, größere Produktauswahl. Wer maximale Sicherheit will oder kurz vor der Rente steht, kann jedoch weiterhin Garantieprodukte wählen.
Ein reiner ETF-Sparplan bietet volle Flexibilität, aber keine staatliche Förderung. Das Altersvorsorgedepot kombiniert ETF-Anlage mit Zulagen und Steuervorteilen, bindet das Kapital aber bis zum Rentenbeginn. Bei einem Eigenbeitrag von 1.800 Euro sind das 540 Euro Grundzulage jährlich — eine Förderquote von 30 %.
Für langfristig orientierte Sparer mit vielen Jahren bis zur Rente, für Familien mit Kindern (hohe Kinderzulage), für Berufseinsteiger unter 25 (Einmalbonus), für Gutverdiener (Sonderausgabenabzug) sowie neuerdings für alle Selbstständigen und Freiberufler.
Ja. Sie können regelmäßig sparen und zusätzlich Einmalzahlungen leisten, solange der geförderte Höchstbeitrag von 1.800 Euro pro Jahr eingehalten wird.
Beitragspausen sind möglich. Es werden dann jedoch keine Zulagen gezahlt. Der Mindest-Sockelbeitrag von 120 Euro pro Jahr sollte für den vollen Förderanspruch beibehalten werden.
Die Rentenlücke ist die Differenz zwischen Ihrem letzten Nettoeinkommen und Ihrer späteren gesetzlichen Rente. Sie liegt für viele Bürger bei 30 bis 50 Prozent des vorherigen Einkommens und muss privat geschlossen werden.
Der Zinseszinseffekt beschreibt, dass nicht nur die eigenen Einzahlungen Erträge erwirtschaften, sondern auch bereits erzielte Gewinne wieder investiert werden. Über 30–40 Jahre kann sich das Kapital dadurch vervielfachen.
Für das öffentlich getragene Standarddepot ist eine maximale Renditeminderung (RIY) von 1 % vorgesehen. Für Investmentdepots privater Anbieter dient dieser Wert als Vergleichsanker — Anbieter können günstiger oder teurer sein.
Ein Anbieterwechsel unter Mitnahme des Kapitals soll grundsätzlich möglich sein. Die genauen Übertragungsregeln werden im weiteren Gesetzgebungsverfahren konkretisiert.
Ein Wertpapierdepot bei einer Bank oder einem Broker, in dem Fondsanteile und ETFs verwahrt werden. Im Rahmen des Altersvorsorgedepots werden diese Anlagen zweckgebunden für die Altersvorsorge gehalten.
Die Beitragsgarantie ist die Zusage eines Anbieters, zum Rentenbeginn mindestens die eingezahlten Beiträge zurückzuzahlen. Beim klassischen Riester waren 100 % Pflicht — beim Altersvorsorgedepot entfällt diese Pflicht, wodurch mehr Kapital am Aktienmarkt investiert werden kann.
Ein Exchange Traded Fund ist ein börsengehandelter Indexfonds. Er bildet einen Markt (z. B. MSCI World) passiv ab, ist sehr kostengünstig, breit gestreut und daher für den langfristigen Vermögensaufbau besonders geeignet.
Ein aktiv gemanagter Investmentfonds wird von einem Fondsmanager gesteuert, der Anlageentscheidungen trifft. Kosten und Renditepotenzial sind höher als bei ETFs — die Ergebnisse schwanken jedoch stark je nach Fonds.
Ja — das ist eine der wichtigsten Neuerungen. Alle Selbstständigen sowie Mitglieder berufsständischer Versorgungswerke werden unmittelbar förderberechtigt, unabhängig von einer Pflichtversicherung in der gesetzlichen Rentenversicherung.
Die Basisrente (Rürup) fördert über Steuervorteile in der Ansparphase und zahlt ausschließlich als lebenslange Rente aus. Das Altersvorsorgedepot bietet Zulagen plus Steuervorteil, erlaubt Einmalauszahlungen bis 30 % und flexiblere Auszahlpläne.
Die betriebliche Altersversorgung wird über den Arbeitgeber organisiert (oft mit Zuschuss). Das Altersvorsorgedepot ist eine rein private Vorsorge — Sie entscheiden Anbieter, Anlageform und Beitragshöhe selbst und sind nicht an einen Arbeitgeber gebunden.
Eine private Rentenversicherung ist nicht staatlich gefördert, dafür maximal flexibel. Das Altersvorsorgedepot bietet Zulagen und Steuervorteile, ist aber bis zum Rentenbeginn gebunden.
Die genauen Regeln werden im Gesetzgebungsverfahren festgelegt. Bei Riester galt bislang: Bei Wegzug außerhalb der EU/EWR mussten Zulagen zurückgezahlt werden. Für das Altersvorsorgedepot sind Erleichterungen im Gespräch.
Nach aktuellem Stand ist eine Wohnriester-ähnliche Immobilienentnahme im Altersvorsorgedepot nicht vorgesehen. Bestehende Wohn-Riester-Verträge genießen Bestandsschutz.
Die Kosten hängen vom gewählten Produkt ab. ETF-basierte Investmentdepots liegen häufig zwischen 0,3 % und 1 % Gesamtkosten pro Jahr. Versicherungslösungen und aktive Fonds sind meist teurer. Der 1-%-Deckel gilt nur für das öffentliche Standarddepot.
Nein. Die Zulagen werden unabhängig von der Steuererklärung direkt dem Depot gutgeschrieben. Eine Steuererklärung kann sich jedoch lohnen, weil nur so der zusätzliche Sonderausgabenabzug geprüft werden kann.
Vor Rentenbeginn kann das Guthaben inkl. Zulagen auf den Ehe-/Lebenspartner übertragen werden. Andere Erben erhalten das Guthaben abzüglich der Zulagen. Nach Rentenbeginn läuft die Auszahlung im Rahmen der Rentengarantiezeit weiter.
Der Rentenbeginn ist grundsätzlich zwischen dem 65. und 70. Lebensjahr möglich, in bestimmten Fällen (z. B. bei bestimmten Berufsgruppen) auch früher.
Der Vertrag soll mindestens bis zum 65. Lebensjahr laufen. Frühere Kündigungen sind möglich, führen aber zum Verlust der Förderung.
Zulagen sind direkte Gutschriften auf Ihr Depot (Grund-, Kinder- und Berufseinsteigerzulage). Die Steuerersparnis entsteht zusätzlich, wenn der Sonderausgabenabzug einen höheren Vorteil ergibt als die Zulagen (Günstigerprüfung).
Das Altersvorsorgereformgesetz (AVRG) wurde am 27.03.2026 im Bundestag beschlossen. Aktuelle Informationen finden Sie beim Bundesfinanzministerium sowie beim Bundesgesetzblatt.
Junge Sparer (langer Anlagehorizont + Berufseinsteigerbonus), Familien mit mehreren Kindern (Kinderzulage), Selbstständige (erstmals förderberechtigt) und Gutverdiener (hoher Sonderausgabenabzug).
Für die meisten langfristig orientierten Sparer ja — vor allem, wenn Zulagen und Steuervorteile ausgeschöpft werden. Wer maximale Flexibilität braucht, sollte den ETF-Sparplan bevorzugen. Ideal ist oft eine Kombination aus beidem.
So bewerten wir die Reform: Das Altersvorsorgedepot ist die überfällige Modernisierung der staatlich geförderten Altersvorsorge. Der Wegfall der Beitragsgarantie öffnet erstmals konsequent den Zugang zu den langfristigen Renditechancen der Kapitalmärkte — bei erhaltener staatlicher Förderung.
Für die meisten langfristig orientierten Sparer wird das Depot spürbar attraktiver sein als Riester. Für Familien mit Kindern und erstmals auch für Selbstständige entstehen echte Vorteile. Gleichzeitig gilt: keine Förderung ist umsonst — das Kapital bleibt bis zum Rentenbeginn gebunden, und Kapitalmarktrisiken müssen aktiv gemanagt werden.
Unsere klare Empfehlung: nicht auf 2027 warten, sondern jetzt die eigene Vorsorgestrategie strukturieren. Bestehende Riester-Verträge nicht vorschnell kündigen, aber die neuen Möglichkeiten früh in die Planung einbeziehen.
Stand: Juli 2026 — wird laufend an den Gesetzgebungsprozess angepasst.
Kostenlos & unverbindlich
Persönliches Gespräch mit Jan Roß — oder erst einmal den Guide als PDF lesen. Beides ist kostenfrei.